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05.09.99 --
Uwe Krick
Re: Tierabgabe durch Tierschutzvereine
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Hallo Volker
Volker Greulich «volker.greulich@libertysurf.fr» schrieb in im Newsbeitrag:
1dxnl81.14a5twy1gcn41tN@[195.154.26.34]...
Du hast Recht. Man sollte es so schreiben:
~Der Verein behält sich das Recht vor, die ordnungsgemäße Haltung in einem
Zeitraum von 12 Monaten nach Vertagsabschluß, zu den üblichen Uhrzeiten zu
kontrollieren. Bei nicht ordnungsgemäßer Haltung, behält sich der Verein
weitere zeitlich begrenzte Kontrollen vor.~
Wobei natürlich die odnungsgemäße Haltung auch genau erklärt wrden muß,
sowie die üblichen Uhrzeiten. Ist halt nur ein Entwurf.
Also müßten wir einen Vorvertrag abschließen, der regelt was bei einer
Vorkontrolle kontrolliert wird. Auch müßte geregelt werden welche
Vorraussetzungen für den zu Vermittelten Hund gefordert werden. Ungefähr so?
~Die Angaben des Interessenten hinsichtlich des Wohnortes, der Lage der
Wohnung, Mietvertrag (Hundehaltung), Größe der Wohnung werden überprüft.~
Wobei noch genau geklärt werden muß, welche Vorraussetzungen der Hund
braucht. Einen großen, schweren Hund in eine 25qm Wohnung im 5 Stock zu
setzen, zu einer älteren nicht mehr körperlichen sehr fiten Dame ist
wahrscheinlich unratsam. Aber das müßte zu Vormulieren sein. Schwerer wird
es schon bei der Beschreibung der eigenen Gefühle. Paßt der Hund wirklich
hier hin, brauch er den Hund als Potenzverlängerung usw. Klar es ist schwer,
da man nicht allen sympathisch ist. Man möchte sich nur einen Einblick über
den Menschen machen, dem man ein Tier anvertraut. Aber auch das sollte zu
Regeln sein.
Ich gehe davon aus, daß dies auf die Art des Tieres hinzielt.
Wellensittich 10DM
Katze 100DM
Hund 200DM
Du siehst hier in erster Linie den Hund und hast es wohl falsch Verstanden.
Aber auch hier sollte natürlich genau geklärt werden, warum man zahlen soll.
Ebenso sollte man sagen, daß es sich um eine Spende handelt, die Absetzbar
ist.
Über das Angesprochene haben wir halt verschiedene Meinungen. Tatsache ist
aber, das die Gerichte die Strafen nicht so umsetzen wie sie könnten.
Tierquälerei gilt bei vielen immer noch als Kavaliersdelikt und das Tier als
Sache.
Abschließen zum Vertrag. Es wird dann ein Vertrag formuliert und zu Papier
gebracht, der so ca. 10 - 20 Seiten umfaßt. Abschließend sollte er noch von
einem Notar abgesegnet werden. Gute Idee, also Volker, jetzt bist du
gefordert einen solchen Vertrag zu erstellen. Sollte dir als Oberlehrer ja
nicht schwer fallen.
Gruß Uwe
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