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Schleswig-Holstein - Maßnahmen der Innenminister vom 05.05.2000

Staatskanzlei vom 05.05.2000

Innenminister beschließen Maßnahmen gegen Kampfhunde
Klaus Buß kündigt Zuchtverbot und Maulkorbzwang an


Innenminister Klaus Buß hat den Beschluss der Innenministerkonferenz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden begrüßt. "Wir werden die Empfehlungen in Schleswig-Holstein zügig umsetzen", kündigte Buß heute (5. Mai) nach der Konferenz in Düsseldorf an. Die jüngsten Zwischenfälle, darunter auch einer in Schleswig-Holstein, hätten deutlich gemacht, dass dringender Handlungsbedarf bestehe. "Ich nehme die Ängste der Menschen vor gefährlichen Hunden sehr ernst", sagte Buß. Die Bevölkerung habe Anspruch auf einen wirksamen Schutz vor Kampfhunden. "Diese Tiere haben eine gesteigerte Aggressivität, niedrige Reizschwelle und große Beißkraft", sagte Buß. Der Angriff eines Kampfhundes habe in der Regel schlimme Folgen.


Buß kündigte an, dass es in Schleswig-Holstein ein Zucht- und Handelsverbot für den American Pitbull Terrier, den American Staffordshire Terrier und den Staffordshire Bullterriern geben werde. "Diese Kampfhunde sind nach allgemein herrschender Auffassung latent gefährlich", sagte Buß. Bis Zucht- und Handelsverbot greifen, soll die Bevölkerung in einer Übergangszeit durch Sofortmaßnahmen geschützt werden. "Ich denke an einen Leinen- und Maulkorbzwang für die als gefährlich eingestuften Hunde", sagte Buß. Diese Maßnahme werde auch auf Hunde ausgedehnt, die nicht zu den als gefährlich definierten Rassen gehören, sich aber im Einzellfall als gefährlich erwiesen haben. Die Halter gefährlicher Hunde müssen nach Ansicht des Ministers künftig auch die notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen.


Der Minister betonte, man werde die Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden in Schleswig-Holstein zusammen mit den Kommunen erarbeiten. "Wir brauchen Vorschriften, die von den Städten und Gemeinden so unbürokratisch wie möglich umgesetzt werden können", sagte Buß. Wirksamkeit und Akzeptanz der neuen Bestimmungen hingen ganz wesentlich von einer effektiven Kontrolle ab. Hier seien die kommunalen Ordnungsbehörden gefordert. "Wir werden sie dabei nach Kräften unterstützen", sagte Buß. Er wies die Kommunen auf die Möglichkeit einer erhöhten Steuer für Kampfhunde hin.

 

 
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