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Neuauflage Landeshundeverordnung NRW

Ralf Meurer und seine Nordischen Sportsfreunde.

 

Ein Beitrag von Ralf Meurer aus dem Rheinland

Am 18.12.02 ist es geschehen: Gegen die Stimmen der CDU und FDP hat die Rot-Grüne-Regierungsmehrheit das Landeshundegesetz NRW verabschiedet. Dieses wird nun unaufhaltsam am 01.01.03 die Landeshunde-Verordnung NRW ablösen. Wird damit für uns Hundehalter irgend etwas besser? Nach einem Blick in das zukünftige Gesetz kann die Antwort nur ein laut schreiendes "Nein" sein. Obwohl man den generellen Leinenzwang für alle Hunde erwartungsgemäß vorerst nicht mit als Verbotstatbestand ins Gesetz genommen hat und augenscheinlich einige Rassen aus den immer noch vorhandenen Listen ausgespart wurden, wird klar, dass nun die Lebensfreude aller Hundehalter zukünftig noch erheblicher gefährdet ist als bisher. Eine verwirrende Vielzahl von unglaublichen Verpflichtungen und Tatbeständen machen nun jeden Hundehalter zum potentiellen Opfer von Verwaltungswillkür und nachbarschaftlicher Anfeindung, denn tatsächlich stellt das Gesetz insgesamt eine erhebliche Verschärfung zu allem bisher Dagewesenen dar. Ich weiß nicht, wie oft ich in diesem Jahr das Wort "unverhältnismäßig" zur Beschreibung meines Empfindens gegenüber dieser Art von gesetzgebender Bevormundung gebraucht habe. Dabei habe ich versucht, mir als Polizeibeamter und Halter von "normalen großen Hunden" eine gewisse Objektivität zu bewahren, ja, ich habe mir sogar mehrfach persönlich vor Ort im Plenum des Landtags ein Bild gemacht. Die Feststellung, dass für die Gesetzgebung im vorliegenden Fall nicht Sachinhalte, sondern ganz klar lediglich die Mehrheitsverhältnisse entscheidend waren, hat mich schockiert. Obwohl ich grundsätzlich bereit bin demokratische Mehrheiten zu akzeptieren, werde ich meine Ablehnung gegen dieses Gesetz nicht einen Moment zurück halten. Irgendwo im Leben kommt man an den Punkt wo man aufstehen und "Nein" sagen muß; nicht weil ich Hundehalter bin, sondern weil ich als Bürger ein Stück weit den Glauben an den Rechtsstaat verloren habe. Hoffnung setze ich weiterhin auf die Gerichtsbarkeit, die uns einen Teil unserer Rechte zurückgeben wird. Ansonsten bleibt außer Protest und Aufklärung und vorbildlichem Verhalten als Hundehalter nur das Vertrauen darauf, dass auch meine Stimme bei der nächsten Landtagswahl die politischen Mehrheiten in unserem Sinne zurecht rücken wird... We das Gesetz i.d. endgültigen Fassung noch nicht gelesen hat: Mail an mich...oder nachsuchen auf der HP des Landtags www.landtag.nrw.de (Dokumente/Protokolle/79.Plenarsitzung/Gesetz wurde in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung angenommen).

 

 
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