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Andrea Wahl schrieb in Nachricht «7ksoqa$qnf$1@venus.vobis.de»...
zum kastrationsverlangen eines Tierheimes:
Liebe Andrea,
Du hast das schon richtig analysiert, daß es in Wirklichkeit um einen
Kaufvertrag geht.
Das Tierheim ist aber nicht am längeren Hebel.
Der Kaufvertrag beinhaltet grundsätzlich Übergabe der Ware und Bezahlung
der Ware.
Wenn das Tierheim im Vertrag verlangt, daß das Tier kastriert werden
muß, na und.
Nichteinhalten einer Vertragsbedingung ist keine Straftat.
Wenn das Tierheim dagegen auftreten will, wenn der neue Halter das Tier
nicht kastriert, muß es notfalls klagen. Auf Nichtigkeit des Vertrages,
damit auch das Geld wieder herausrücken.
Ich kenne bis jetzt aber kein Tierheim, daß diese Gerichtsklage
durchziehen will.
Hast Du andere Informationen?
Wenn Tierheimleitungen glauben, daß sie nicht Eigentum, sondern nur
Besitz übertragen, sollen sie.
Es handelt sich aber um Eigentumswechsel, also Kauf!!
MfG
Hubertus Döhring
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