Hallo Andrea,
Du schreibst:
Das ist (leider) richtig.
Nebenbei wird damit dem Tierhandel (nicht zuletzt auch zu
Versuchszwecken, die Leute wissen naemlich exakt um die
Ungueltigkeit solcher Klauseln) Tuer und Tor geoeffnet :-(
Mein Lieblingsthema, und wieder einmal verbunden mit der
Bitte, das TSchG doch einmal _genau_ zu lesen, z.B. unter
http://www.bml.de/tierschutz/gesetz/titel.htm
Dann wird man naemlich auch feststellen, dass die Kastration
'zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung' durchaus
erlaubt ist, und nichts anderes wollen die Tierheime damit
bezwecken, was nebenbei gesagt m.E. auch durchaus gut ist.
Den entsprechenden Paragraphen gibt's unter
http://www.bml.de/tierschutz/gesetz/04_06.htm
dort §6, Absatz 1 Satz 5.
Gruss
Michael Stiefler
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