Heino te Laak schrieb in Nachricht «7jmr3c$umi$1@news02.btx.dtag.de»...
Das ist das alleinige Prob an der Thematik
Das klappt nicht, denn der kann ja ablehnen, der Hund nicht!
Du hast mich GENAU verstanden!! ;-)
Vorbildlich!!
Die Einflußnahme begehe ich, in meinem Beruf, sowieso! Der Patient hat
vorher bei klarem Willen eingewilligt! (Das kann mein Hund nie). Er erhält
am Vorabend schon die ersten Bewusstseindämpfenden Mittel!
S.o. Dann ist der 'rechtliche' Wille des Patienten schon ausgeschaltet
(Entspricht FASST meinem Hund)
Klar kann ich dem Hund genau so Medikamente aplizieren wie meinem Patienten,
aber die Frage ist doch: Erkenne ich den Hund als Lebewesen an und behandle
ihn genauso fürsorglich wie einen Menschen oder sehe ich ihn als Sache vor
dem Gesetz?!
Der Hund kann mir in diesem Sinne nie eine (schriftliche) Einwilligung
geben. Deswegen bin ich für den Hund mehr als eine Fürsorgeperson!!!
Allerdings ist MEIN Hund für MICH eine lebende Person meines Rudels
(Familie) und nicht ein Gebrauchsgegenstand (Wie im Gesetz)!!!!!!
Hoffe die Spannung noch ein wenig gehoben zu haben ;-))
MfG Walter
Walter.Bingemann@t-online.de
Fachkrankenpfleger für Anästhesie
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