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07.03.00 -- Britta Mues

RE: Re: Leinenzwang rechtens?














Hallo,

sorry, daß ich erst heute zu diesem Thema etwas schreibe, habe es aber erst heute "gefunden". Bei mir hier in Bielefeld gilt ebenfalls der Leinenzwang, was auch streng von den Ordnungshütern kontrolliert wird. Wird Hund und Herrchen leinenlos gepackt, dann wird man mit 120,--DM zur Kasse gebeten. Bei Nichtbefolgung (der Leinenführung oder gar Nichtbezahlung der Strafsumme) erfolgen weitere Strafgelder, Beugehaft sowie Entzug der Hunde sind dann ebenfalls schon angedroht worden (im Falle eines Bekannten von mir!) Einen Hinweis über einen solchen Leinenzwang fehlt in Form von Schildern,etc. überall!! Auch bei der Anmeldung des Hundes (Steueramt) bekommt man keinen entsprechenden Hinweis. Somit war ich nach meinen Umzug ziemlich geplättet, als ich in einer "verwilderten" Parkanlage (wo übrigens jede Menge Junkies ihre Spritzen setzen und diese auch dort überall verstreuen)zur Kasse gebeten wurde mit dem Hinweis das in Bielefeld Leinenzwang gilt (wegen der Verschmutzung und so) und ich mich als deutscher Bürger über so etwas selbst zu erkundigen müßte. Also: 1. Trete ich lieber in einen Hundeköttel, als in eine offene Spritze. 2. Wenn ich meinen Hund an der Leine führe, dann "kackt" er doch erst recht auf die Gehwege, da er ja durch die Leine nur noch auf diesen laufen kann. 3. Wie soll ich "als deutsche Bürgerin" denn etwas beim Amt nachfragen, von dessen Existenz ich bis dato gar nichts wußte? 4. Ist das so wie es hier in Bielefeld abläuft eigentlich so rechtens????

Gruß von Britta
Thema: Re: Leinenzwang rechtens?


 
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