»Suche verschiedene Erfahrungen zum Thema Schutzverträge ...
Hallo Uli!
Ich habe in meinen Kaufverträgen ein Rück/Vorkaufsrecht stehen; allerdings
musste ich mich von einem Anwalt aufklären lassen, dass das in diesem Fall Papier
geduldig ist und rechtlich nicht durchzusetzen. Der Fall:
Durch Zufall habe ich erfahren, dass ein inzwischen achtjähriger Rüde wieder
abgegeben/verkauft werden sollte, weil die Besitzer verstorben waren, bzw. in ein
Altersheim mussten und der Sohn den Hund 'nicht brauchen konnte'. Ich habe sofort
dort angerufen und als Züchter auf mein Vorkaufsrecht hingewiesen - Pustekuchen:
Der Hund war schon in die Schweiz verkauft worden - wohin, wollte man mir nicht
sagen.
Ich habe meinen Anwalt eingeschaltet und das Gericht hat in zweiter Instanz
entschieden, dass solche Vertragsklauseln 'auf Dauer nicht haltbar seien' und ich
mit dem Eigentumswechsel alle Rechte an meinen Hunden verliere. Also alles nur
leere Worte.
Ich lasse die Klausel trotzdem in meinen Verträgen stehen - wie gesagt, es war
der erste Fall in fast 15 Jahren ...
Uschi