Uli Pförtner «pr-gildefilm@uumail.de» wrote:
Wir haben einen Schutzvertrag mit dem Tierheim Münster (NRW)
abgeschlossen. Den genauen Wortlaut habe ich nicht zur Hand, aber
inhaltlich folgendes:
1. Der Hund ging erst nach Ablauf eines Jahres in unseren Besitz über.
2. Innerhalb von diesem Jahr findet ein Kontrollbesuch statt.
3. Mit dem Hund darf nicht gezüchtet werden.
4. Sofern man bei der Übernahme Angaben macht, die nicht zutreffen
(also z.B. man erzählt etwas von einem Haus mit Garten, das es
nicht gibt), geht der Hund wieder in den Besitz des Tierheims über.
5. Der Hund darf nicht an Dritte weiter vermittelt werden.
6. Den Tierschutzgesetzen ist Beachtung zu schenken (oder so ähnlich).
Ich fand das alles soweit akzeptabel.
Grüße
Michael