Im Artikel «n9ogafd88b.fsf.nathusiu@apollo.iskp.uni-bonn.de», Christoph von
Nathusius «nathusiu@iskp.uni-bonn.de» schreibt:
Wuerdest Du fuer einen 11-jaehrigen, ZAHNLOSEN (!) 20 kg Staff-Bull, mit
tieraerztlichem Gutachten, dass diesem Belastbarkeit und Gutmuetigkeit
bescheinigt, zusaetzliche Nachweise verlangen ?
Hier in Frankfuer gibt es eine Gefahrhundeverordnung und eine
Hundesteuersatzung, die auf so einer rassistischen Liste basiert. Diese
schreibt den ueblichen Rassen pauschal Leinen- und Maulkorbzwang vor.
Wir klagen gegen die Gefahrhundeverordnung und haben gegen die Steuer
Widerspruch eingelegt. Das Verwaltungsverfahren laeuft seit 97 ! Zur
Klageerhebung kam es nach Ende des Verwaltungsverfahrens. Bis zur Verhandlung
wird es erfarungsgemaess weitere 3 Jahre dauern. Fuer den zahnlosen Bulli
zahlen wir derweil 1.800 DM Hundesteuer pro Jahr !
Sollte das Gericht unseren Hund als ungefaehrlich einstufen (was dieser
wahrscheinlich nicht mehr erleben wird), gaebe es die Situation, dass ein Hund
ordnungsrechtlich nachweislich ungefaehrlich ist, steuerrechtlich aber als
gefaehrlich eingestuft wird.
Wie denken die Anderen so: Wie gefaehrlich ist ein zahnloser Hund ?
Gruss
Stephan Datzer