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21.01.00 --
Christoph von Nathusius
Re: Urteil zur "Kampfhunde"-Steuer
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'Peter Lücker' «schutzhund@west.de» writes:
Das Urteil ist nicht bescheuert, es erlaubt der Politik nur,
bescheuerte Gesetze und Verordnungen zu beschliessen.
Und das ist nun mal unveraeusserlicher Bestandteil der
Demokratie.
(Und Buerger- oder Menschenrechte werden durch die 'Kampfhundesteuer',
so bescheruert sie ist, kaum ernstlich beeintraechtigt - genauswenig
wie Gleichheitsgrundsaetze.)
Wie es im Einzelfall aussieht, haengt von der Hundesteuersatzung ab.
Fuer Bonn habe ich noch eine ganz spassige Idee. Die HSS schreibt hier,
dass die erhoehten Steuern fuer 'gefaehrliche Hunde' zu entrichten seien,
'als gefaehrlich gelten insbesondere:', und dann kommt eine Liste
mit Hunderassen. Mal abgesehen davon, dass auch ein bissiger
Zwergpudel dieser Steuer unterliegen kann, was ist mit *nachweislich*
ungefaehrlichen Hunden? Mit einer Null-Acht-Fuenfzehn-Ungefaehrlichkeit
kommt man da vermutlich nicht weiter, aber wenn z.B. jemand mit
einem geprueften Rettungs-Staff, evtl noch als Therapiehund bei
Kindern eingesetzt, kommt?
_Diese_ Klage gegen die 'KHS' faende ich schon sehr spannend.
Waehl bessere Politiker.
Christoph
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