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21.01.00 -- Ellen Ziemer-Sonnenberg

Re: Leinenzwang rechtens?














Hallo Volker, Volker Wollny «v.wollny@ibwollny.de» schrieb in im Newsbeitrag: 38875A92.6504F227@ibwollny.de... Ja, so eine schicke Verordnung existiert bei uns auch. Gilt im gesamten Gemeindegebiet, einschließlich Feld, Wald und Flur. Mitgeteilt bekommt das jeder Hundehalter in schriftlicher Form bei Anmeldung des Hundes zwecks Hundesteuer. Das ist nicht nur in Aalen drin :-) und auch, daß die Leute sich nicht drum scheren, ist so selten nicht... Ich habe mich mal mit unserem 'Oberordnungsamtshundemenschen' unterhalten, weil ich auch so gut wie immer ohne Leine unterwegs bin. Er hat mir erklärt, solange meine Hunde nicht unangenehm auffallen, wird auch nix passieren. Im Grunde ist es eine 'Versicherung' der Gemeinde für auffällige Hunde. Dies ist allerdings nicht zu verwechseln mit dem Leinenzwang, der bei uns in Niedersachsen während der Brut- und Setzzeit in Feld, Wald und Flur gilt. Während dieser Zeit wird 'erbarmungslos' durchgegriffen und bei Zuwiderhandlungen sind Geldstrafen zu berappen. Da macht sich eben sogar der Mensch vom Ordnungs- amt auf und 'lauert' in beliebten Spaziergebieten. (psst, mich hat er bisher nicht erwischt...) hm, sie dürfen, auf welcher Grundlage weiß ich nicht. Wird aber doch wohl irgendwas mit der öffentlichen Ordnung oder so, zu tun haben. Wofür gibt es Flexileinen? Das ist eine der Fragen, die man entgegengeschleudert bekommt. Ich find's halt auch nicht richtig und hab das hier mal kundgetan, vor allem wegen des Schutzes vom Wild zur B- und S.Zeit. Ich seh den Schutz ja ein, aber Hunde haben auch Bedürfnisse und es sollte zum Ausgleich vielleicht wenigstens _eine_ Hundewiese geben (wo sich dann alle tottrampeln). Liebe Grüße, Ellen und Max und Ponda, immer illegal unterwegs...
Thema: Re: Leinenzwang rechtens?


 
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