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21.01.00 --
Ellen Ziemer-Sonnenberg
Re: Leinenzwang rechtens?
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Hallo Volker,
Volker Wollny «v.wollny@ibwollny.de» schrieb in im Newsbeitrag:
38875A92.6504F227@ibwollny.de...
Ja, so eine schicke Verordnung existiert bei uns auch. Gilt im gesamten
Gemeindegebiet, einschließlich Feld, Wald und Flur. Mitgeteilt
bekommt das jeder Hundehalter in schriftlicher Form bei Anmeldung
des Hundes zwecks Hundesteuer.
Das ist nicht nur in Aalen drin :-) und auch, daß die Leute sich
nicht drum scheren, ist so selten nicht...
Ich habe mich mal mit unserem 'Oberordnungsamtshundemenschen'
unterhalten, weil ich auch so gut wie immer ohne Leine unterwegs bin.
Er hat mir erklärt, solange meine Hunde nicht unangenehm auffallen,
wird auch nix passieren. Im Grunde ist es eine 'Versicherung' der
Gemeinde für auffällige Hunde.
Dies ist allerdings nicht zu verwechseln mit dem Leinenzwang, der
bei uns in Niedersachsen während der Brut- und Setzzeit in Feld,
Wald und Flur gilt. Während dieser Zeit wird 'erbarmungslos'
durchgegriffen und bei Zuwiderhandlungen sind Geldstrafen zu
berappen. Da macht sich eben sogar der Mensch vom Ordnungs-
amt auf und 'lauert' in beliebten Spaziergebieten.
(psst, mich hat er bisher nicht erwischt...)
hm, sie dürfen, auf welcher Grundlage weiß ich nicht. Wird aber
doch wohl irgendwas mit der öffentlichen Ordnung oder so, zu tun
haben.
Wofür gibt es Flexileinen? Das ist eine der Fragen, die man
entgegengeschleudert bekommt.
Ich find's halt auch nicht richtig und hab das hier mal
kundgetan, vor allem wegen des Schutzes vom Wild zur
B- und S.Zeit. Ich seh den Schutz ja ein, aber Hunde haben
auch Bedürfnisse und es sollte zum Ausgleich vielleicht
wenigstens _eine_ Hundewiese geben (wo sich dann alle
tottrampeln).
Liebe Grüße,
Ellen und Max und Ponda, immer illegal unterwegs...
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