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11.01.00 -- Volker Greulich

Re:O sancta justicia














Volker Greulich schrieb: Ruediger Haspl «ruediger.a.haspl@jura.stud.uni-erlangen.de» wrote: Hallo Ruediger, Was ist den an meinen Bemerkungen so emotional? Bin ich viele Leute? Wo wären denn in diesem Fall die hehren Rechtsprinzipien zu sehen,die im Falle einer Veruteilung des würgenden Hundepädagogen verletzt worden wären? War dieser arme Mensch nicht im Vollbesitz seiner Geisteskräfte-kurz er wusste nicht was er tat? Ein Hundeausbilder,der sicherlich auf einem Hundeplatz von Kollegen auf seine Übergriffe aufmerksam gemacht wurde? Aha, die hohen Richter verknüpften den Zweck -die Absicht (Lernverküpfung)des Kandidaten als Mangel des Vorsatzes.! Oh sancta justicia-es ist zum Weinen. Zum Weinen ist auch,dass ein angehender Jünger dieser Disziplin (Jura) den Quatsch hier als richterliche Weisheit verkaufen will. Schwammel. Schwammel. Wie sieht denn die sachgemässe Anwendung eines Folterwekzuegs aus? Wie benutzt man Daumenschrauben sachgemäss? Wie der Gesetzgeber-Du meinst sei identisch mit der 'Gesellschaft' und dieser Gesetzgeber würde nun irgendeine Praktik als verwerflich ansehen,dies aber nicht mit Hilfe der geltenden Gesetze und der sich daraus ergebenden Rechtsprechung durchsetzen zu wollen? Die Justiz als Kaffeekränzchen? Ein bisschen Moralin vom Katheder und das isses dann? Die Kreise,also ein Teil der Gesellschaft, in denen sich der Täter mit seinen quälerischen Erziehungsmethoden bemerkbar gemacht hat,sind nun wahrlich nicht diejenigen die solche Praktiken als verwerflich ansehen. Das kannst Du auch hier in der NG nachlesen. Nach dem von Dir hier beschriebenen Urteil des OLG Hamms werden wohl alle Stachelhalsband anwender den grossen Bammel haben- oder? Meinst Du,dass der Mann,der da vor Gericht stand,wirklich damit aufgehört hat solche Erziehungsmassnahmen in Zukunft zu unterlassen. Ja,wo bliebe denn der freiheitliche Rechtsstaat,wenn man versuchte geltende Gesetze auch mit Hilfe der Rechtssprechung durchzusetzen. Dem Himmel sei Dank,dass man das- wohl nicht ganz ohne gute Gruende - sein lässt. Aber nun habe ich da eine andere Meinung.Was tun? Aus Deiner E-mail Adresse lässt sich der Schluss ziehen,dass Du Dich dem Studium der Rechts'wissenschaft' verschrieben hast und Du präsentierst uns hier ein paar Stilübungen dieser eigentümlichen 'Wissenschaft' Schwammel So und wie war das mit dem Mann der vor dem OLG Hamm Rede zu stehen hatte? Ich bat Dich in meinem vorigen Schreiben mit Ausgangspunkt des Hammer Urteils den Fall soweit verschärfend darzustellen,wo es nach Deiner professionellen Meinung als Jurist in spe zu einer Verurteilung kommen könnte. Wie hat sich denn der in Hamm angeklagte Mensch gegenüber seinem Hund aufgeführt und wie unterscheidet sich dessen Betragen von dem was Du hier gerade in zwei Sätzen skizziert hast? Das ist sehr nett von Dir uns darzulegen auf wessen die deutsche Justiz fähig ist,wenn es darum geht dem Tierschutzgesetz Geltung zu verschaffen.Vor allem den Präventionsgedanken wird energisch gehuldigt-aber auch an der die 'moralischen' Ächtung wurde nicht gespart.Wunderbar.Die Bundesrepublik Deutschland hat sich ein Tierschutzgesetz gegeben und die Justiz demontiert es und vertraut auf die 'moralische' Wirkung. Das ehrt Dich.Ich hoffe dass Du in Deiner sicher bald beginnenden Berufslaufbahn als Rechtspfleger daran festhältst und für diese Überzeugung im Rahmen Deiner zukünftigen Tätigkeit wirken wirst. Und wenn die Herren Richter weiterhin und in Zukunft das TschG. so auslegen,dann wars bestimmt nicht der letzte Hund,dem solches widerfährt. Schwammel. Entweder hat man ein Tierschutzgesetz oder man hat keins.Wenn man eines hat,dann ist es Pflicht der Justizorgane diesem Gesetz Geltung zu verschaffen und die Subjekte des Wirkungsbereiches dieses Gesetzes daran zu hindern sich am Hals eines Hundes zu 'entfalten' Volker Greulich stud.jur.eremitus
Thema: Re: Halti ?!?


 
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