|
11.01.00 --
Volker Greulich
Re:O sancta justicia
|
|
|
Volker Greulich schrieb:
Ruediger Haspl «ruediger.a.haspl@jura.stud.uni-erlangen.de» wrote:
Hallo Ruediger,
Was ist den an meinen Bemerkungen so emotional? Bin ich viele Leute?
Wo wären denn in diesem Fall die hehren Rechtsprinzipien zu sehen,die im
Falle einer Veruteilung des würgenden Hundepädagogen verletzt worden
wären?
War dieser arme Mensch nicht im Vollbesitz seiner Geisteskräfte-kurz er
wusste nicht was er tat? Ein Hundeausbilder,der sicherlich auf einem
Hundeplatz von Kollegen auf seine Übergriffe aufmerksam gemacht wurde?
Aha, die hohen Richter verknüpften den Zweck -die Absicht
(Lernverküpfung)des Kandidaten als Mangel des Vorsatzes.!
Oh sancta justicia-es ist zum Weinen.
Zum Weinen ist auch,dass ein angehender Jünger dieser Disziplin (Jura)
den Quatsch hier als richterliche Weisheit verkaufen will.
Schwammel.
Schwammel.
Wie sieht denn die sachgemässe Anwendung eines Folterwekzuegs aus? Wie
benutzt man Daumenschrauben sachgemäss?
Wie der Gesetzgeber-Du meinst sei identisch mit der 'Gesellschaft' und
dieser Gesetzgeber würde nun irgendeine Praktik als verwerflich
ansehen,dies aber nicht mit Hilfe der geltenden Gesetze und der sich
daraus ergebenden Rechtsprechung durchsetzen zu wollen?
Die Justiz als Kaffeekränzchen? Ein bisschen Moralin vom Katheder und
das isses dann?
Die Kreise,also ein Teil der Gesellschaft, in denen sich der Täter mit
seinen quälerischen Erziehungsmethoden bemerkbar gemacht hat,sind nun
wahrlich nicht diejenigen die solche Praktiken als verwerflich ansehen.
Das kannst Du auch hier in der NG nachlesen.
Nach dem von Dir hier beschriebenen Urteil des OLG Hamms werden wohl
alle Stachelhalsband anwender den grossen Bammel haben- oder?
Meinst Du,dass der Mann,der da vor Gericht stand,wirklich damit
aufgehört hat solche Erziehungsmassnahmen in Zukunft zu unterlassen.
Ja,wo bliebe denn der freiheitliche Rechtsstaat,wenn man versuchte
geltende Gesetze auch mit Hilfe der Rechtssprechung durchzusetzen.
Dem Himmel sei Dank,dass man das- wohl nicht ganz ohne gute Gruende -
sein lässt.
Aber nun habe ich da eine andere Meinung.Was tun?
Aus Deiner E-mail Adresse lässt sich der Schluss ziehen,dass Du Dich dem
Studium der Rechts'wissenschaft' verschrieben hast und Du präsentierst
uns hier ein paar Stilübungen dieser eigentümlichen 'Wissenschaft'
Schwammel
So und wie war das mit dem Mann der vor dem OLG Hamm Rede zu stehen
hatte?
Ich bat Dich in meinem vorigen Schreiben mit Ausgangspunkt des Hammer
Urteils den Fall soweit verschärfend darzustellen,wo es nach Deiner
professionellen Meinung als Jurist in spe zu einer Verurteilung kommen
könnte.
Wie hat sich denn der in Hamm angeklagte Mensch gegenüber seinem Hund
aufgeführt und wie unterscheidet sich dessen Betragen von dem was Du
hier gerade in zwei Sätzen skizziert hast?
Das ist sehr nett von Dir uns darzulegen auf wessen die deutsche Justiz
fähig ist,wenn es darum geht dem Tierschutzgesetz Geltung zu
verschaffen.Vor allem den Präventionsgedanken wird energisch
gehuldigt-aber auch an der die 'moralischen' Ächtung wurde nicht
gespart.Wunderbar.Die Bundesrepublik Deutschland hat sich ein
Tierschutzgesetz gegeben und die Justiz demontiert es und vertraut auf
die 'moralische' Wirkung.
Das ehrt Dich.Ich hoffe dass Du in Deiner sicher bald beginnenden
Berufslaufbahn als Rechtspfleger daran festhältst und für diese
Überzeugung im Rahmen Deiner zukünftigen Tätigkeit wirken wirst.
Und wenn die Herren Richter weiterhin und in Zukunft das TschG. so
auslegen,dann wars bestimmt nicht der letzte Hund,dem solches
widerfährt.
Schwammel.
Entweder hat man ein Tierschutzgesetz oder man hat keins.Wenn man eines
hat,dann ist es Pflicht der Justizorgane diesem Gesetz Geltung zu
verschaffen und die Subjekte des Wirkungsbereiches dieses Gesetzes
daran zu hindern sich am Hals eines Hundes zu 'entfalten'
Volker Greulich
stud.jur.eremitus
|
|
|
|