Hunde.com Startseite Wildemann. Natur erleben im Harz
Google
   Home - Hunderassen - Züchter - Urlaub - Magazin (Archiv) - Kleine Hundeschule - Belana's Tagebuch - Gästebuch - Hundeforum (Archiv) - Impressum




11.01.00 -- Ruediger Haspl

Re: Stachelhalsband Gerichtsurteil OLG Hamm














Volker Greulich schrieb: Hallo, Volker! Ich habe mir schon gedacht, dass wieder mal viele Leute sehr emotional auf das von mir Geschriebene reagieren. Aber man sollte dennoch bedenken, dass die Rechtstaatlichkeit ein sehr sinnvolles Gut ist, so dass es kein sehr tiefgruendiges Verstaendnis erkennen laesst, wenn Leute grundsaetzliche Rechtsprinzipien deshalb als skandaloes bezeichnen, weil im Einzelfall ein Ergebnis nicht nach ihrem Geschmack ist. Natuerlich ist die derzeitige Rechtslage sehr weit gefasst, so dass es viele Faelle unsachgemaesser E-Geraetanwendung bzw. Stachelhalsbandanwendung gibt, die nicht von ihr erfasst werden. Das bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass der Gesetzgeber d.h. die Gesellschaft eine unsachgemaesse Anwendung nicht als verwerflich ansieht. Jedoch sah er - wohl nicht ganz ohne gute Gruende - diese Thematik nicht als dermassen bedeutsam an, als dass er hier ein strengeres Strafsystem fuer angebracht gehalten haette. Aber hier wird es immer verschiedene Meinungen geben. Selbstverstaendlich gibt es Faelle, in denen das TierSchG zu einer Strafbarkeit kommt. Es sind beispielsweise (gibt aber viele andere denkbare und auch undenkbare) Faelle, in denen ein Ausbilder das Stachelhalsband so einsetzt, dass er dem Tier erhebliche Schmerzen zufuegt. Dies tut er beispielsweise, um einen voellig unausgebildeten, d.h. vorgearbeiteten sich weigernden Hund dazu zu bringen, ueber eine Kletterwand zu springen. Gleichzeitig weiss er - evtl. deshalb, weil er ein erfahrener Ausbilder ist -, dass die Art, wie er einwirkt (evtl. Leinenrucke in Richtung von der Kletterwand weg), voellig ungeeignet ist, das Ziel zu erreichen. Wie gesagt, es gibt zahllose andere denkbare Verstoesse. Das soll aber ja gar nicht das Problem sein. Meine Intention war es lediglich, sich dagegen auszusprechen, dass den Leuten eine Rechtslage vorgelogen wird, die so nicht existiert. Selbstverstaendlich habe ich trotzdem etwas gegen eine unnoetige Stachelhalsbandeinwirkung auf den Hund, und zwar unabhaengig davon, ob sie zu einer Strafbarkeit nach dem TierSchG fuehrt. Fuer den Hund ist es im Endeffekt voellig egal, ob sein Fuehrer deshalb bestraft wird oder nicht. Er musste die Einwirkung hinnehmen. Eine Verbuerokratisierung und jurisitsche Regelungen fuer jeden auch noch so kleinen Bereich des gesellschaftlichen Lebens verhindert jedoch, dass sich die Menschen noch in ihrem Leben entfalten koennen. Das kann ja auch nicht Sinn der Sache sein. Gruss, Ruediger.
Thema: Re: Halti ?!?


 
Copyright 1996-2020 Thomas Beck