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05.12.99 -- Volker Wollny

Re: Jagdschutz: Erschießenvon wildernden Hunden














Hallo Andreas Andreas Scharn schrieb: Damit kommst du mit dem $ 211 StGB in Konflikt... Tut er es aber nicht und erwischt dich gleich, müßtest Du eventuell damit rechnen, daß er spekuliert nach § 213 Strafgesetzbuch mit einem halben Kalender (vielleicht auf Bewährung) für das wegzukommen, was er dann mit Dir macht.... ;-) Spaß beiseite: Du tötest wohl nicht, was Du essen willst? Nein, natürlich nicht, die Dreckarbeit läßt Du einen Metzger erledigen - den Du womöglich für seinen Beruf dann ebenfalls als 'Killer' bezeichnest und auf ihn herabsiehst... Kopfschüttelnd Volker
Thema: Jagdschutz: Erschießenvon wildernden Hunden


 
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