Hallo Andreas
Andreas Scharn schrieb:
Damit kommst du mit dem $ 211 StGB in Konflikt...
Tut er es aber nicht und erwischt dich gleich, müßtest Du eventuell
damit rechnen, daß er spekuliert nach § 213 Strafgesetzbuch mit einem
halben Kalender (vielleicht auf Bewährung) für das wegzukommen, was er
dann mit Dir macht.... ;-)
Spaß beiseite: Du tötest wohl nicht, was Du essen willst? Nein,
natürlich nicht, die Dreckarbeit läßt Du einen Metzger erledigen - den
Du womöglich für seinen Beruf dann ebenfalls als 'Killer' bezeichnest
und auf ihn herabsiehst...
Kopfschüttelnd
Volker