Sandra Thölen «Wulfidog@t-online.de» wrote:
Volker Greulich schrieb:
Nix Quatsch!
Ich habe mir das Alles nochmal durch den Kopf gehen lassen und werde bis
einige doch wichtige Fragen abgeklärt sind,auf die Anwendung dieser
E-Gerätschaft verzichten.
Folgende Punkte gaben mir zu denken:
1.Das Gerät ist nicht TÜV geprüft.
2. Ich fand keinerlei Hinweise im französichen Verkehrsrecht inwieweit
ein Vierbeiniger mit Fahrrädern gleichgestellt werden darf.
Mindest und Maximalhöhe des Anbringungspunktes.
Eventuellen Blendeffektes auf andere Verkehrsteilnehmer usw.
3. Kann der blinkende Lichtimpuls z.B epileptische Reaktionen bei dem
Tier auslösen?
4. Wie hoch ist das elektromagnetische Feld (Das Gerät wird direkt am
Hals des Hundes festgemacht)Kann ein Hund davon langzeitlich
gesundheitlich geschädigt werden?
5. Ist es denn mit artgerechter Hundehaltung noch vereinbar. (Ziemen hat
diesem Problem bei seinen Wolfsstudien leider kein einziges Wort
gewidmet-Nun,bisher hat wohl noch Niemand Wölfe mit blinkenden
Fahrradleuchten beobachtet,aber das ist wohl nur damit zu erklären....)
Du siehst Fragen über Fragen.Man sollte bei solchen modernen
Schnickschnack doch bitte zuerst an das Wohlergehen unser kleinen
Schützlinge denken,meinst Du nicht?
Ich würde mich über Zuschriften freuen,die wenigstens einen kleinen Teil
meiner Bedenken mit wissenschaftlich fundierten Argumenten ausräumen
könnten.
Noch eins.Die billige Anmache,ich würde mir keine Gedanken machen,habe
ich wohl hiermit widerlegt-oder?
MFG
Volker Greulich