Hallo Norbert!
'Norbert Gschw.' schrieb:
^---- Deiner Meinung nach,
Meinungen zählen aber bei Gericht nicht, sondern Gesetze und
Tatbestände...
Dazu reichte *Sterilisation* aus.
Tja, wenn es denn so einfach wäre..
Sage ich doch. Leider scheine ich das mit den 'Meinungen vor Gericht'
von weiter oben wohl etwas eischränken zu müsenn: Deine und Meine
Meinung zählen dort nicht, wohl aber die von Richtern und
Staatsanwälten - und solange die sich nicht entschließen können, etwas
zu verfolgen, nützt auch ein Paragraph nichts... trotzdem erwäge ich,
bei Kastrationsfällen die mir bekannt werden, Strafanzeige zu stellen.
Und zwar gegen Halter und TA.
Godwins Law verbietet nichts, es ist eher so etwas wie ein
'Naturgesetz des Usenet'..... ;-)
Liebe Grüße
Volker