Hallo Volker
Volker Wollny schrieb in Nachricht «38465735.EE977948@ibwollny.de»...
Auch das StGB ist Auslegungssache und Kastration ist IMO nicht verboten.
Wichtiger Grund für die Kastration: Verhinderung von Nachwuchs. Damit ist
wieder alles legal.
Ansonsten bräuchte man hier nicht gegen die Kastration in Tierheimen
protestieren, da wäre es einfacher den Staatsanwalt zu informieren.
Also mach der Bärbel keine Angst! So wirst du sie nicht los :-))
Ich bin für Meinungsfreiheit. Und IMHO darf man sogar anderer Meinung sein
als das StGB.
Norbert