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20.11.99 --
Siegfried Stern
Re: Nocheinmal HD diesmal Fakten
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Thomas Luening «ThomasLuening@t-online.de» schrieb in im Newsbeitrag:
38313169.1E4A2D@t-online.de...
befundet.
beim kauf meines rottis habe ich mich im kaufvertrag zwar
verpflichtet, den hund mit 6 mon. röntgen zu lassen, aber was wäre
geschehen, wenn ich es nicht getan hätte?(*) von seiten des ADRK kann
auf mich ja kein druck wie zuchtverbot ausgeübt werden, da ich dort
kein mitglied bin. will die züchterin mich verklagen? wer legt das
geld für ihren anwalt vor? wer zahlt, wenn sie verlieren sollte? will
sie _jeden_ verklagen? wie viele hunde verkauft ein züchter im schnitt
pro jahr? wie viele davon werden nicht geröngt, auch wenn der käufer
sich verpflichtet? wie viele verfahren wären das im jahr? welcher
züchter oder verband könnte sich das an den hals hängen? faktisch ist
das röntgen nicht durch zwang durchsetzbar. selbst nicht durch einen
höheren kaufpreis (der zudem nur sinnvoll ist, wenn die
hinterhof-billigzuchten ebenfalls irgendwie kontrolliert werden, da
sie sonst gefördert werden), in dem die röntgenkosten vorgestreckt
werden und vom züchter bei erfüllung zurückerstattet werden. denn was
passiert, wenn es streitigkeiten gibt? wenn der züchter z.b. das geld
nicht
zurückzahlt? nicht zurückzahlen kann? wenn der preis fürs röntgen seit
hundekauf gestiegen ist? wenn es streit gibt um den richtigen
tierarzt? die möglichen probleme (es _muss_ natürlich nicht so
ausgehen) sind zahlreich...
gruß, ziggy
(*) hab ich aber, und nebenbei, was auch ganz interessant war: der ta
diagnostizierte durch blick auf das röntgenbild übergangsform
(von: frei, übergang, leicht, schwer), nach auswertung durch den ADRK
war der hund aber frei
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