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20.11.99 -- Siegfried Stern

Re: Nocheinmal HD diesmal Fakten














Thomas Luening «ThomasLuening@t-online.de» schrieb in im Newsbeitrag: 38313169.1E4A2D@t-online.de... befundet. beim kauf meines rottis habe ich mich im kaufvertrag zwar verpflichtet, den hund mit 6 mon. röntgen zu lassen, aber was wäre geschehen, wenn ich es nicht getan hätte?(*) von seiten des ADRK kann auf mich ja kein druck wie zuchtverbot ausgeübt werden, da ich dort kein mitglied bin. will die züchterin mich verklagen? wer legt das geld für ihren anwalt vor? wer zahlt, wenn sie verlieren sollte? will sie _jeden_ verklagen? wie viele hunde verkauft ein züchter im schnitt pro jahr? wie viele davon werden nicht geröngt, auch wenn der käufer sich verpflichtet? wie viele verfahren wären das im jahr? welcher züchter oder verband könnte sich das an den hals hängen? faktisch ist das röntgen nicht durch zwang durchsetzbar. selbst nicht durch einen höheren kaufpreis (der zudem nur sinnvoll ist, wenn die hinterhof-billigzuchten ebenfalls irgendwie kontrolliert werden, da sie sonst gefördert werden), in dem die röntgenkosten vorgestreckt werden und vom züchter bei erfüllung zurückerstattet werden. denn was passiert, wenn es streitigkeiten gibt? wenn der züchter z.b. das geld nicht zurückzahlt? nicht zurückzahlen kann? wenn der preis fürs röntgen seit hundekauf gestiegen ist? wenn es streit gibt um den richtigen tierarzt? die möglichen probleme (es _muss_ natürlich nicht so ausgehen) sind zahlreich... gruß, ziggy (*) hab ich aber, und nebenbei, was auch ganz interessant war: der ta diagnostizierte durch blick auf das röntgenbild übergangsform (von: frei, übergang, leicht, schwer), nach auswertung durch den ADRK war der hund aber frei
Thema: Nocheinmal HD diesmal Fakten


 
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