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12.11.99 -- Paul Cech

Re: schutzhund














Walter Bingemann wrote: Das müssen doch nicht die herkömmlichen Behörden machen. Es soll ja in der EU auch schon Leute geben, die über Privatisierung reden. Z.B. denke ich da an diese Hundebeauftragten oder wie die in D heissen. Also so Leute, wie Petra, die als Sachverständige herangezogen wird, ob ein Hund ein Killer ist oder nicht, etc. Und das kann man ja auf Psychologen, etc. umlegen. Als es in der Steiermark noch das 'Killerhundegesetz' (wo auch z.B. Rhodesian Ridgbacks drinnen waren) gab, mussten sich die HF einen psychologischen Gutachten unterziehen, um so einen Hund halten zu dürfen. Gott sei Dank haben wir alle in der Staats-Verfassung stehen, dass alle Menschen - jedenfalls irgendwie - rechtlich gleich sind. Aber auf dem Unterschied: Rhodesian Ridgeback als Familienhund und brutaler Alkoholiker mit unsozialiserten DSHD, der einen (Ego-)Schutzhund haben will - auf diesem Unterschied möchte ich Klavier spielen können. Da seh ich nix widersprüchliches: Die Unterordnung ist die Grundlage jedes Trainings. In Ö kann man dann eine spezielle RH-Tauglichkeitsprüfung machen oder über die FH1 oder SchH1 in die Anwartschaft einsteigen. Das zeigt ja nur, dass der Hund (+HF) eine gewisse Grundausbildung hat, die das weitere RH-Training erleichtert. Herzliche Gruesse Paul
Thema: schutzhund


 
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