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12.11.99 --
Paul Cech
Re: schutzhund
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Walter Bingemann wrote:
Das müssen doch nicht die herkömmlichen Behörden machen. Es
soll ja in der EU auch schon Leute geben, die über
Privatisierung reden. Z.B. denke ich da an diese
Hundebeauftragten oder wie die in D heissen. Also so Leute,
wie Petra, die als Sachverständige herangezogen wird, ob ein
Hund ein Killer ist oder nicht, etc. Und das kann man ja auf
Psychologen, etc. umlegen.
Als es in der Steiermark noch das 'Killerhundegesetz' (wo
auch z.B. Rhodesian Ridgbacks drinnen waren) gab, mussten
sich die HF einen psychologischen Gutachten unterziehen, um
so einen Hund halten zu dürfen.
Gott sei Dank haben wir alle in der Staats-Verfassung
stehen, dass alle Menschen - jedenfalls irgendwie -
rechtlich gleich sind.
Aber auf dem Unterschied: Rhodesian Ridgeback als
Familienhund und brutaler Alkoholiker mit unsozialiserten
DSHD, der einen (Ego-)Schutzhund haben will - auf diesem
Unterschied möchte ich Klavier spielen können.
Da seh ich nix widersprüchliches: Die Unterordnung ist die
Grundlage jedes Trainings. In Ö kann man dann eine spezielle
RH-Tauglichkeitsprüfung machen oder über die FH1 oder SchH1
in die Anwartschaft einsteigen.
Das zeigt ja nur, dass der Hund (+HF) eine gewisse
Grundausbildung hat, die das weitere RH-Training erleichtert.
Herzliche Gruesse
Paul
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