Hallo Walter,
die Dilletanz mal ganz nach hinten gestellt. Dieser Beamte muss ja in
Psychologie geschult sein und sehr viel Menschenkenntnis haben, um
andere Menschen in dieser Hinsicht beurteilen zu können. Und genau hier
sehe ich das Problem auftauchen.
Bei der Ausbildung zum Schutzhund muss auch erst eine bestandene BH
(nach VDH) in der Leistungsurkunde eingetragen sein. Es widerspricht
zwar der ausbildung nicht, ist aber für manche triebige Hunde doch
manchmal schwierig zu bestehen. Beim VDH-Verein kann man sich zudem den
Prüfer nicht aussuchen, der wird vom LV gestellt, was natürlcih manchmal
zu Meckereien bzw. Panikzuständen führt:-)))
viele Grüsse
Moni
Hexchen@bigfoot.de
http://besu.ch/Monis_Hundeseiten