Simone Corbach schrieb:
Ein *zurückgelassener* oder eindeutig *ausgesetzter* Hund ist keine
Fundsache, da der Besitzer ja seinen Besitz aufgegeben hat.
Für Fundsachen gibt es ebenso wie für die Besitzaufgabe im BGB klare
Regelungen. Wenns interessiert und nicht gleich wieder alle Besserwisser
dieser Welt auf der Matte stehen, stelle ich das mal als Übersicht
zusammen.
Friedrich