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03.11.99 --
Christoph von Nathusius
Re: Dobermann Rüde sucht neues Zuhause
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Michael Meier «michael-m@t-online.de» writes:
Wo steht, dass das verboten ist? ;-)
Sagen wir mal so, formal sind die wohl wirklich zustaendig.
Was ist das pflichtgemaesse Verfahren, wenn man etwas findet.
Man sorgt dafuer, dass der Eigentuemer die Sache wieder in
Besitz nehmen kann. Da man Hunde eben nicht beim Fundbuero
unterbringen kann, muss mit dem Tier etwas anderes passieren.
Wenn Du es loswerden willst, bring es zum Tierheim oder
zur Polizei. Die machen dann auch nichts anderes, als es
beim TH, einer Pflegestelle oder z.B. beim staedtischen Bauhof
unterzubringen.
Als wir Sparkje damals gefunden und (in Leer) zur Polizei gebracht haben,
haetten wir sie auch mitnehmen koennen. Die waeren froh gewesen.
Diese Frist? Gute Frage, naechste Frage ...!
IMO nein, auf alle Faelle nicht dem Eigentuemer gegenueber. Ansonsten
sind die halt eine Stelle, die die Polizei kennt und wo die
eben Tiere hinbringen.
Wenn Du aber einen Hund findest und u.a. bei der Polizei
Bescheid sagst, und Du bereit bist, den Hund zu versorgen,
werden die wohl kaum bei Dir anruecken, um den Hund
in 'oeffentlichen Gewahrsam' ins Tierheim zu bringen.
Das Tierheim selbst hat jedenfalls dem Finder gegenueber
keinerlei 'amtliche' Befungnisse.
Ist es auch nicht.
Ich glaube nicht, da Du aber dem Tier etwas gutes tun willst,
wirst Du auch beim Tierheim anrufen und auch noch
bei den Tieraerzten Zettel aufhaengen, oder? ;-)
Christoph
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