Christoph von Nathusius «nathusiu@apollo.iskp.uni-bonn.de» meinte:
In Besitz nehmen, nicht mehr hergeben, weitervermitteln, verkaufen,
kastrieren (SCNR) etc.
s.o.
Wo steht das?
Doch. :-)
Soweit klar. Nur: ist diese Verfahrensweise irgendwo geregelt?
Nochmal: wo ist das wie geregelt? Ein Tierheim ist ja meist auch *nur*
z.B. ein Verein und keine Behörde. Hat ein Tierheim spezielle Rechte
was diesen Vorgang angeht?
Das mit dem Fundbüro ist gar nicht so abwegig. Wenn ich z.B. einen
Hund finde, behalte ihn in Pflege, melde das dem Fundbüro und nicht
dem Tierheim: mache ich da rechtlich etwas falsch?
Grüße
Michael