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28.10.99 -- Manfred Wolff

Re: Teletakt / Sachkundenachweis ?














Hallo, Michael Meier «michael-m@t-online.de» schrieb in im Newsbeitrag: 7v922s$d1h$1@news01.btx.dtag.de... Das ist m.E. in Deutschland falsch. Die entsprechende Rechtsverordnung zum Tierschutzgesetz gibt es noch nicht, die Bundesländer und die Bundesregierung arbeiten gerade an entsprechenden Entwürfen. Aber in der Schweiz? Die Benutzung kann dennoch strafbar sein (unabhängig vom Sachkundenachweis), wenn festgestellt wird, daß das Gerät erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden hervorruft. Das kann bei manchen Geräten und dilettantischer Benutzung der Fall sein (s. Gutachten von Frau Feddersen-Petersen). Bei den Geräten, von denen ich die technischen Daten erhalten habe, liegt die Belastung des Hundes ab der Stufe 2 in einem Bereich, der höher ist als der, den man erfolgreich zur experimentellen Erzeugung von Angst bei Ratten benutzt. Das ist also Tierschutzrelevant und kann im Einzelfall zur Anzeige führen. Grüße! Manfred
Thema: Teletakt


 
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