Hallo Gaby
Gaby Tischler «gabytischler@aol.com» wrote:
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von
Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder
Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt
nicht, wenn
1.
der Eingriff im Einzelfall
a)
nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
Was wohl bei Deinem Hund zutrifft. (§6 .Zusatz [1] a.)
Ganz im Gegenteil.Das Risiko,denen weibliche Hunde ausgesetzt werden bei
denen die Kastrationen vorgenommen werden ist nicht von der Hand zu
weisen.
Ohne triftigen Grund-Krankheit-würden wir nie eine unserer beiden
Hündinnen kastrieren lassen.
Es wäre mal ganz interessant zu wissen,wie hoch der Prozentanteil von
Hündinnen ist, die diesen Eingriff nicht überleben,beziehungsweise nur
mit schweren Komplikationen.
Die Operation ohne Missgeschick gibt es im menschlichen Bereich
nicht,warum sollten das bei Hunden anders sein.
Aber da die Tierschützter der Kastristenfront jedesmal Reissaus
nehmen,wenn man nach Zahlen fragt,die sie eigentlich logischerweise
haben müssten-kann man auch hier wieder nur im Dunklen tappen.
Ich wünsche Dir dass die Operation Deines Hundes gelingt und dass ihr
beide dann noch viel Freude aneinander habt.
MFG
Volker Greulich