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26.10.99 --
Volker Greulich
Re: Kastration und TSchG (lang...) (war: Re: Tierärzteund Tierschutzgesetz)
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Michael Stiefler «stiefler@katzen-hilfe.de» wrote:
Ähum! Ich habe die vielleicht lästige Angewohnheit,Sachen und
Verhältnisse,die mir unbekannt sind /waren zu hinterfragen.
Ich tue das aus Ignoranz! Merkwürdig mit nur Wissenden zu diskutieren.
A.)
B.) » Das TSchG in der Fassung der Bekannmachung vom 25.5.1998 enthält »
zahlreiche Verbesserungen gegenüber der vorherigen, völlig veralteten »
Form, die nicht zuletzt auch gerade im Bereich der Hundehaltung »
Schäden bei den Tieren durch unsachgemäßen Umgang verhindern (sollen). »
Was die Kastrationen anbelangt so ist in der L e g a l i s i e r u n g
dieser » Eingriffe zu s i n n v o l l e n Zwecken ein riesiger
Fortschritt zu sehen.
Danke für diese Erklärung.Die Schlussfolgerung aus diesen beiden mit A.)
und B.) gekennzeichneten Stücken,die in der Studie genannten und
durchgeführten Eingriffe waren samt und sonders 'Rechtsbrüche' zu dem
Zeitpunkt,als nach Deiner Meinung diese Studie erstellt wurde.
Das zeigt leider allzu deutlich,wie es mit der Gesetzestreue bei den
Tierärzten und gewissen Tierschützern bestellt ist.
Schon wieder eines dieser Beispiele: Ich kenne eine rothaarige Frau,die
hat im Lotto gewonnen.-Alle rothaarigen Frauen gewinnen im Lotto..
Geschenkt. Du willst doch sachlich debattieren oder willst Du Anekdoten
loswerden?
(Das macht die Sache ja besonders tragisch.Ich verstehe.Bei Dir hat das
dann ein Trauma ausgelöst.Ich verstehe..jetzt Deine Motive weitaus
besser..)
Nicht nur zum Teil.Kleine Hunde gibt es (bisher noch meistens*)nach
Geschlechtsverkehr zwischen verschiedengeschlechtlichen Hunden. *Es soll
Hunderassen geben,die schon so verzüchtet sind,dass man zu anderen
Methoden greifen muss)
Das ist ein anderes Thema.
Aber um es mal zynisch zu sagen: Dann leisten
die Jäger nach Deiner Meinung einen nicht geringen Beitrag zum Begrenzen
der Hundepopulation?
»»Diese Zahlen sind wohl auch trügerisch,denn
»»wer ausBequemlichkeitsgründen kastrieren lässt,kann ohne weiteres »»dieeigene Bequemlichkeit geht. Ich gehe deshalb davon aus,dass die
» Du 'gehst davon aus', und unterstellst den Leuten so ganz
Warum immer gleich persönlich werden und sich als Anwalt der
Entrechteten darstellen? Frage doch mal in Tierheimen nach,wie man die
Abgabegründe,die die Leute angeben,wenn sie ein Tier dort
hinbringen,bewertet.Ein wenig Lebenserfahrung ,gepaart mit Skepsis ist
manchmal durchaus nützlich und spart überflüssige Belehrungen.
A.)
B.)
B.) ist teilweise die Anwort auf den Punkt A.)
»IBTD
Was bedeutet das?
Hast Du einmal so einen Vertrag gesehen oder Zugang zu der Buchführung
eines Tierheimes gehabt,um das zu belegen? Leider haben wir hier bei
d.r.t.h. nur eine Mitglied (Andrea Martin) schrieb dazu:
'Meines Wissens keinen Rabatt, sondern den niedrigsten Satz der
Gebührenordnung. Für uns fällt das flach, wir haben Vertragstierärzte.
Die sind praktisch im Tierheim angestellt und kommen einmal die Woche
ins Tierheim und im Bedarfsfall. Die Preise sind mir nicht zugänglich,
ist Vorstandsangelegenheit.' Warum diese Geheimnisse? (Ich habe wohl zu
lange in Schweden gelebt,dort wären solche Zahlen weder ein Geheimnis
für die Angestellten noch ,wenn es sich um einen gemeinnützigen Verein
handelt,der Spenden bezieht und öffentliche Mittel erhält,hat jedermann
das Recht diese Zahlen zu erfragen.)
Hier nur ein Auszug den Hund betreffend aus der Gebuehrenordnung fuer
Tieraerzte Kastration und Sterilisation Nr. 705
(Weiblich)) 360,00 DM (Männlich) 2-fach 120,00 DM 2-fach (2-fach
bedeutet,habe ich mir sagen lassen,ist die Mittelpreisklasse. Die Taxen
sind regional unterschiedlich in drei Kategorien
unterteilt,wobei'einfach' die niedrigste Gebühr bedeutet und 'dreifach'
die höchste.
Es wäre wohl nützlich,wenn Du mal einen der Dir bekannten Tierärzte
darüber befragen könntest.
Will heissen,3/4 metzelten ohne das damalige Gesetz zu kennen,geschweige
denn es zu verstehen oder zu beachten munter an den Hunden herum.
Sebstverständlich,nachdem man jahrzehntelang ein gültiges Gesetz
ignoriert hat,hat man vielleicht bei dem Getöse,dass die Kastristen
aufführen nun aufgeschnappt:-man darf prinzipiell
kastrieren-,vermutlich ohne je den Gesetzestext gelesen zu haben,genauso
wie man das Gesetz früher auch nicht las,verstand oder beachtete.
MFG
Volker Greulich
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