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21.10.99 --
Friedrich Baur
Re: Kastration und TSchG (lang...) (war: Re: Tierärzteund Tierschutzgesetz)
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Michael Stiefler schrieb:
[Grössten Teils einverstanden, weiterer Teil als Meinung akzeptiert]
Trotzdem zwei Rückfragen:
Tausende? Jeder ist zuviel, aber kannst Du das irgendwie glaubhaft
machen?
Oder ist tausende nur ein Synonym für 'viele,viele,viele' ?
Hier sind wir am Punkt.
Eine *Unfruchtbarmachung* kann auch durch Sterilisation, also einem
weniger gravierenden Eingriff erfolgen.
Dagegen ist meines Wissens niemand.
Auch Tieren gegenüber sollte, zumindest unter Tierfreunden, die
Verhältnismässigkeit der Mittel beachtet werden.
Die *Kastration* wird zurecht durchgeführt, wenn *medizinische* Gründe
dies erfordern.
Sehr oft soll das Tier aber den Bedürfnissen oder Vorstellungen des
*Menschen* angepasst werden (Aggressivität, Unannehmlicheiten bei
Läufigkeit bei Hündinnen oder Liebeskummer bei Rüden).
Dabei spielt *nicht* die Verhinderung von Nachwuchs eine Rolle, die wäre
ja auch mit der Sterilisation zu erreichen, sondern die *erwünschte*
Wesensveränderung des Tieres zum Zwecke der Bequemlichkeit des Halters.
Und da verstehe ich die Haltung der (in diesem Falle sogenannten)
Tierschützer nicht. Haben Tiere nur Rechte, wenn dadurch die
Lebensqualität des Halters nicht beeinträchtig wird?
Friedrich
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