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21.10.99 -- Marlies Ortmann

Re: Tierärzteund Tierschutzgesetz














Volker Greulich schrieb: Hallo Volker So werden in der Bundesrepublik schon immer Gesetze gemacht bzw. novelliert. Dass es dabei sehr wenig Gerichtsbarkeit, Durchsetzung und Vollzug gibt, ist zwar typisch fuer die Bundesrepublik, interessiert aber kaum noch. Mensch wartet und sieht zu, wie sich die breite Masse der Buerger uebers Gesetz in kollektiver Manier hinwegsetzt. Nach einer Weile passt man die Gesetze einer sich schon lange vollzogenen Realitaet an. Stell Dir vor, anstelle der Anpassung wuerde ein Appell an die Tierliebhaber gehen, so in der Tonart: ...Ueberdenkt die Anschaffung mal...
...Muss denn wirklich _jede_ zweibeinige Kreatur ein Huendchen haben...
Das wuerden doch ganze Maerkte zusammenbrechen, wuerden Gelder im Steuersaeckele ploetzlich fehlen, wuerde manch Tierversuch ueberfluessig werden. Es ist kein Schutz- sondern ein Tiernutzgesetz. Und wenn es immer nuetzlicher gemacht werden kann, wird es schlussendlich immer verfassungskonformer. Dann wird es wirklich nicht mehr lange dauern mit der Verankerung im bundesdeutschen GG. Genau. Lieber Volker, Du moechtest bitte nicht immer so laut und schlau denken!
Thema: Tierärzteund Tierschutzgesetz


 
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