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21.10.99 --
Marlies Ortmann
Re: Tierärzteund Tierschutzgesetz
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Volker Greulich schrieb:
Hallo Volker
So werden in der Bundesrepublik schon immer Gesetze gemacht bzw.
novelliert. Dass es dabei sehr wenig Gerichtsbarkeit, Durchsetzung und
Vollzug gibt, ist zwar typisch fuer die Bundesrepublik, interessiert
aber kaum noch. Mensch wartet und sieht zu, wie sich die breite Masse
der Buerger uebers Gesetz in kollektiver Manier hinwegsetzt. Nach einer
Weile passt man die Gesetze einer sich schon lange vollzogenen
Realitaet an.
Stell Dir vor, anstelle der Anpassung wuerde ein Appell an die
Tierliebhaber gehen, so in der Tonart:
...Ueberdenkt die Anschaffung mal...
...Muss denn wirklich _jede_ zweibeinige Kreatur ein Huendchen haben...
Das wuerden doch ganze Maerkte zusammenbrechen, wuerden Gelder im
Steuersaeckele ploetzlich fehlen, wuerde manch Tierversuch ueberfluessig
werden.
Es ist kein Schutz- sondern ein Tiernutzgesetz. Und wenn es immer
nuetzlicher gemacht werden kann, wird es schlussendlich immer
verfassungskonformer. Dann wird es wirklich nicht mehr lange dauern mit
der Verankerung im bundesdeutschen GG.
Genau.
Lieber Volker,
Du moechtest bitte nicht immer so laut und schlau denken!
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