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03.10.99 -- Volker Greulich

Re: Kennzeichnung.Täto/Chip














Anja Wolf «Anja@Wolf.do.UUnet.de» wrote: Es gibt auch die Möglichkeit das Tätowieren nach einer lokalen Betäubung durchzuführen. In Frankreich,wo in Realität ein 'Tätowierungsgebot' besteht und das Centralregister für die Kennzeichnungen vom Landwirtschaftsministerium geführt wird,werden auch in Tierheimen die Tätowierungen nur von Tierärzten ausgeführt.Mit oder ohne Narkose,weiss ich nicht.Werde mich erkundigen. Anja,Vorsicht-gleich kommen die nostalgischen Kupierer angewetzt... und werden Dir das unter die Nase reiben. Sind die Informationen auf diesen Chips einheitlich und werden in einem Zentralregister geführt? Ich glaube mich daran zu erinnern hier gelesen zu haben (vor etwa einem Jahr in einer dieser Kupierdebatten),dass was die Kennzeichnungen bei Tätos anbetrifft ,verschiedene Verbände unterschiedliche Methoden und Register haben und selbst dann,wenn die Tätowierung gut leserlich ist,noch Einiges an Detektivarbeit zu leisten ist,um z.B einen aufgefundenen Hund mit seinem Eigentümer in Verbindung zu bringen. Das Hauptproblem dürfte wohl die Lesbarkeit sein,denn ein achtwöchiges Hundekind wächst ja noch ein ganzes Stück und natürlich die Ohren auch,sodass manche Tätos nur schwer zu lesen sind. Eine effektive Kennzeichnung,sei es mit Chip oder Tätow. ,birgt noch eine andere Gefahr. 'Ex-Hundefreunde' könnten und werden dem zu entsorgenden Hund noch einige Schrecklichkeiten antun,um ihre niederträchtige Handlungsweise zu verschleiern. S.O Man sollte später tätowieren.
Aber gerne doch! Volker Greulich
Thema: Golden Retriever vom VDH-Züchter - muß das sein ?


 
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