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03.10.99 --
Volker Greulich
Re: Kennzeichnung.Täto/Chip
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Anja Wolf «Anja@Wolf.do.UUnet.de» wrote:
Es gibt auch die Möglichkeit das Tätowieren nach einer lokalen Betäubung
durchzuführen.
In Frankreich,wo in Realität ein 'Tätowierungsgebot' besteht und das
Centralregister für die Kennzeichnungen vom Landwirtschaftsministerium
geführt wird,werden auch in Tierheimen die Tätowierungen nur von
Tierärzten ausgeführt.Mit oder ohne Narkose,weiss ich nicht.Werde mich
erkundigen.
Anja,Vorsicht-gleich kommen die nostalgischen Kupierer angewetzt...
und werden Dir das unter die Nase reiben.
Sind die Informationen auf diesen Chips einheitlich und werden in einem
Zentralregister geführt?
Ich glaube mich daran zu erinnern hier gelesen zu haben (vor etwa einem
Jahr in einer dieser Kupierdebatten),dass was die Kennzeichnungen bei
Tätos anbetrifft ,verschiedene Verbände unterschiedliche Methoden und
Register haben und selbst dann,wenn die Tätowierung gut leserlich
ist,noch Einiges an Detektivarbeit zu leisten ist,um z.B einen
aufgefundenen Hund mit seinem Eigentümer in Verbindung
zu bringen.
Das Hauptproblem dürfte wohl die Lesbarkeit sein,denn ein achtwöchiges
Hundekind wächst ja noch ein ganzes Stück und natürlich die Ohren
auch,sodass manche Tätos nur schwer zu lesen sind.
Eine effektive Kennzeichnung,sei es mit Chip oder Tätow. ,birgt noch
eine andere Gefahr. 'Ex-Hundefreunde' könnten und werden dem zu
entsorgenden Hund noch einige Schrecklichkeiten antun,um ihre
niederträchtige Handlungsweise zu verschleiern.
S.O Man sollte später tätowieren.
Aber gerne doch!
Volker Greulich
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