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28.09.99 --
WiegandCJ
Re: CDU Jäger ändern Jagdgesetz in Hessen
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Im Artikel «19990926143415.09493.00000568@ngol06.aol.com», hgmtptc@aol.com
(HGMTPTC) schreibt:
Ja, leider gibt es das Problem immer noch, aber kaum noch in der Form der
Schlingenstellerei. Das ist in letzter Zeit eigentlich nur noch bei Leuten
beobachtet worden, die aus einem anderen Kulturkreis kamen, wo das
Schlingenstellen, wie man hört, erlaubt ist, und die das hier dann auch ohne
Unrechtsbewußtsein gemacht haben.
Was aber häufig vorkommt, ist die sogenannte Autowilderei. Mit dem Auto ins
Revier fahren, angetroffenes Wild mit dem Scheinwerfer anleuchten (die bleiben
dann stehen!) und aus dem Auto mit dem Kleinkaliber beschießen. Kleinkaliber
ist für Wilderer wegen des geringen Schußknalles günstig, für schlecht
getroffenes Wild dagegen doppelte Quälerei, weil es mit der relativ kleinen
Wunde umso länger noch lebt, bis es schließlich eingeht. Autowilderer sind
schwer zu erwischen, weil man ja nicht jeden, der nachts durch das Revier
fährt, verdächtigen und kontrollieren kann. Und wenn doch mal einer anhält,
wollte der nur Wild beobachten oder mit der Freundin na Sie wissen schon.
Der kann wieder ruhig schlafen. Das ist keine Wilderei, denn wildern kann man
nur dem Jagdrecht unterliegende Tiere.
Carl
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