|
26.09.99 --
Bernd Sluka
Re: Hunde vs. Fahrradfahrer
|
|
|
Im Artikel «7OUa1GqYkEB@r_buschner.knuut.de» schreibt
r_buschner@KNUUT.de (Ralf K. Buschner):
Tja, aus der anderen Sichtweise stellt sich das als Verstoß gegen
§ 1 StVO dar 'mehr, als den Umständen nach unvermeidbar, behindert',
denn ein Schritt zur Seite anstatt stures Stehenbleiben wäre wohl
sinnvoller und möglich gewesen. Und im Anschluß noch eine angedrohte
Körperverletzung. Naja, wenigstens verliert man nicht den Führer-
schein, wenn man sowas als Fußgänger macht, anstatt am Steuer eines
Kraftfahrzeugs.
So wie Du das schilderst, hat er das getan. Er ist nur so schnell
gefahren, daß er das Fahrzeug noch beherrscht hat und innerhalb der
Sichtweite anhalten konnte, auch wenn das offenbar knapp war.
F'up2 de.soc.recht.misc.
|
|
|
|