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23.09.99 -- Friedrich Baur

Re: Tierschutzheim














Heino te Laak schrieb: Warten die Tierheime mit der Vermittlung von Fundhunden 6 Monate ? Wenn das Tierheim vertragsgemäß Eigentümer des Hundes bleibt, hat der ursprüngliche Eigentümer innerhalb der 3-Jahresfrist weiterhin das Recht, die Herausgabe nach den Vorschriften über 'Ungerechtfertigte Bereicherung' zu verlangen. Das kann er nicht. Das wäre Fundunterschlagung. Er kann dem Tierheim allenfalls den Fundgegenstand zur Verwahrung übergeben. ....womit der Anspruch des ursprünglichen Eigentümers gegen
*irgendjemand* trotzdem bestehen bliebe (s.o). Also doch dünnes Eis. Friedrich
Thema: Tierschutzheim


 
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