Heino te Laak schrieb:
Warten die Tierheime mit der Vermittlung von Fundhunden 6 Monate ?
Wenn das Tierheim vertragsgemäß Eigentümer des Hundes bleibt, hat der
ursprüngliche Eigentümer innerhalb der 3-Jahresfrist weiterhin das
Recht, die Herausgabe nach den Vorschriften über 'Ungerechtfertigte
Bereicherung' zu verlangen.
Das kann er nicht. Das wäre Fundunterschlagung.
Er kann dem Tierheim allenfalls den Fundgegenstand zur Verwahrung
übergeben.
....womit der Anspruch des ursprünglichen Eigentümers gegen
*irgendjemand* trotzdem bestehen bliebe (s.o).
Also doch dünnes Eis.
Friedrich