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22.09.99 -- Heino te Laak

Re: Tierschutzheim














Am Wed, 22 Sep 1999 15:53:45 +0200, schrieb Friedrich Baur «fbaur@baur-consult.de» : Durchaus nicht, denn so ergibt sich die rechtliche Basis. Du schreibst es ja schon selbst mit den Worten 'eines evt. Erlöses'. Tierheime erwirtschaften jedoch keine Erlöse mit den Schutzgebühren und können bestenfalls versuchen kostendeckend zu agieren. Herr oder Frau *irgendjemand* nimmt in der Regel die rechtlichen Ansprüche nicht wahr und ist froh das Tier untergebrachtet zu haben. Aber grundsätzlich bestünde nach meiner Auffassung daraus ein Rechtsanspruch auf das abgelieferte Tier bis BGB § 959 zur Anwendung käme. Tschüß Heino te Laak
Thema: Tierschutzheim


 
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