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22.09.99 -- Friedrich Baur

Re: Tierschutzheim














Heino te Laak schrieb: Das ist aber dünnes Eis. Abgesehen davon, dass die 'Verwahrungsfrist' 6 Monate beträgt und der ursprüngliche Eigentümer u.U. noch drei Jahre Anspruch auf Herausgabe eines evt. Erlöses hat: Was macht ihr, wenn nicht *das Tierheim*, sondern *irgendjemand* den Hund findet und im Tierheim abliefert (was die Regel sein dürfte) ? Friedrich
Thema: Tierschutzheim


 
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