Heino te Laak schrieb:
Das ist aber dünnes Eis.
Abgesehen davon, dass die 'Verwahrungsfrist' 6 Monate beträgt und der
ursprüngliche Eigentümer u.U. noch drei Jahre Anspruch auf Herausgabe
eines evt. Erlöses hat:
Was macht ihr, wenn nicht *das Tierheim*, sondern *irgendjemand* den
Hund findet und im Tierheim abliefert (was die Regel sein dürfte) ?
Friedrich