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22.09.99 -- Heino te Laak

Re: Tierschutzheim














Hallo Ralf! Am 21 Sep 1999 12:00:00 +0100, schrieb r_buschner@KNUUT.de (Ralf K. Buschner) : Unabhängig von der Höhe der Summe sollte es für ein Tierheim schon mehr darstellen als ein 'lediglich Platz schaffen'. Tiere sind halt keine Gerätschaften. Per Gesetz. Du kannst auch Eigentum an einer Fundsache erwerben, wenn die gesetzliche Wartefrist verstrichen ist und kein Eigentümer seine Ansprüche geltend macht, nachdem er seinen Eigentumsanspruch belegn konnte. Frag mal beim Fundbüro Deines Wohnortes nach, denn rechtlich verhält es sich ebenso mit z.B. gefundenen Regenschirmen oder was auch immer. Medizinische Versorgung des Tieres, Unterhalt der Einrichtung Tierheim und all die kleinen Dinge die auch ein Tierheim irgendwie kostenmäßig tragen muß. Tierschutz kostet Geld. Richtig. Es soll vorkommen das Verträge gebrochen werden. Ist dem so, dann muß die betreffende Person mit Konsequenzen rechnen die im jeweiligen Vertrag genannt sein sollten. Du darfst z.B. das Tier nicht ohne Einverständnis des TH an Dritte weitergeben. Hier kommt u.a. wieder das Thema Labor ins Visier. siehe oben. Dann muß der Kunde wahrscheinlich wieder unverrichteter Dinge gehen, wenn in Deinem Laden mal außer den Lageristen keiner anwesend sein sollte. Also nochmals, es gibt viele Tierheime die sehr gerne mehr Unterstützung aus der Bevölkerung hätten. Du nicht? :-) Sind Dir denn Schutzverträge bekannt die bereits vor Gericht als sittenwidrig eingestuft wurden? Ich möchte Dir nicht unterstellen, daß Du Dich nicht an das Tierschutzgesetz halten würdest. Willst Du allen anderen Menschen damit die gleiche Gesetzestreue unterstellen. Die Realität lehrt uns leider etwas anderes, denn hätten alle Deine Einstellung dann bräuchten wir wahrscheinlich keine Tierheime. Das mit dem Trockenfutter las ich bisher noch nie in einem Schutzvertrag. Wo findet sich soetwas? So steht in unserem Schutzvertrag z.B. ......für ausreichende, artgerechte Fütterung....... Das läßt doch wohl einen ausreichenden Spielraum. Solch einen Passus in einem Schutzvertrag sah ich bisher auch noch nie. Woher hast Du denn diese Bedingungen? Ein Schutzvertrag sollte für gewöhnlich nur die unerwünschten Haltungsformen wie Zwinger- und Kettenhaltung ausschließen und die Formulierungen gehen eher in Richtung 'für ausreichenden Auslauf ist zu sorgen'. Stimmt, irgendwo kommen die Grenzen der Machbarkeit. Aber TH's helfen sich auch schon mal untereinander aus, wenn eine Notwendigkeit gesehen wird. Sicher, jedoch muß dieser Punkt wirklich an erster Stelle stehen? Worum geht es solch einem Interessenten eigentlich? Such er einfach einen 'billigen Hund' oder geht es ihm darum einem Tier zu helfen? In einem TH hättest Du wohl keinen Monatslohn hinblättern müßen, denkst Du nicht auch? An der Geschichte mit dem 'Trottel' arbeite ich ja noch :-) Tschüß Heino te Laak
Thema: Tierschutzheim


 
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