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22.09.99 --
Heino te Laak
Re: Tierschutzheim
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Hallo Ralf!
Am 21 Sep 1999 12:00:00 +0100, schrieb r_buschner@KNUUT.de (Ralf K.
Buschner) :
Unabhängig von der Höhe der Summe sollte es für ein Tierheim schon
mehr darstellen als ein 'lediglich Platz schaffen'.
Tiere sind halt keine Gerätschaften.
Per Gesetz. Du kannst auch Eigentum an einer Fundsache erwerben, wenn
die gesetzliche Wartefrist verstrichen ist und kein Eigentümer seine
Ansprüche geltend macht, nachdem er seinen Eigentumsanspruch belegn
konnte. Frag mal beim Fundbüro Deines Wohnortes nach, denn rechtlich
verhält es sich ebenso mit z.B. gefundenen Regenschirmen oder was auch
immer.
Medizinische Versorgung des Tieres, Unterhalt der Einrichtung Tierheim
und all die kleinen Dinge die auch ein Tierheim irgendwie kostenmäßig
tragen muß. Tierschutz kostet Geld.
Richtig.
Es soll vorkommen das Verträge gebrochen werden. Ist dem so, dann muß
die betreffende Person mit Konsequenzen rechnen die im jeweiligen
Vertrag genannt sein sollten.
Du darfst z.B. das Tier nicht ohne Einverständnis des TH an Dritte
weitergeben. Hier kommt u.a. wieder das Thema Labor ins Visier.
siehe oben.
Dann muß der Kunde wahrscheinlich wieder unverrichteter Dinge gehen,
wenn in Deinem Laden mal außer den Lageristen keiner anwesend sein
sollte. Also nochmals, es gibt viele Tierheime die sehr gerne mehr
Unterstützung aus der Bevölkerung hätten.
Du nicht? :-)
Sind Dir denn Schutzverträge bekannt die bereits vor Gericht als
sittenwidrig eingestuft wurden?
Ich möchte Dir nicht unterstellen, daß Du Dich nicht an das
Tierschutzgesetz halten würdest. Willst Du allen anderen Menschen
damit die gleiche Gesetzestreue unterstellen.
Die Realität lehrt uns leider etwas anderes, denn hätten alle Deine
Einstellung dann bräuchten wir wahrscheinlich keine Tierheime.
Das mit dem Trockenfutter las ich bisher noch nie in einem
Schutzvertrag. Wo findet sich soetwas?
So steht in unserem Schutzvertrag z.B. ......für ausreichende,
artgerechte Fütterung.......
Das läßt doch wohl einen ausreichenden Spielraum.
Solch einen Passus in einem Schutzvertrag sah ich bisher auch noch
nie. Woher hast Du denn diese Bedingungen?
Ein Schutzvertrag sollte für gewöhnlich nur die unerwünschten
Haltungsformen wie Zwinger- und Kettenhaltung ausschließen und die
Formulierungen gehen eher in Richtung 'für ausreichenden Auslauf ist
zu sorgen'.
Stimmt, irgendwo kommen die Grenzen der Machbarkeit. Aber TH's helfen
sich auch schon mal untereinander aus, wenn eine Notwendigkeit gesehen
wird.
Sicher, jedoch muß dieser Punkt wirklich an erster Stelle stehen?
Worum geht es solch einem Interessenten eigentlich? Such er einfach
einen 'billigen Hund' oder geht es ihm darum einem Tier zu helfen?
In einem TH hättest Du wohl keinen Monatslohn hinblättern müßen,
denkst Du nicht auch?
An der Geschichte mit dem 'Trottel' arbeite ich ja noch :-)
Tschüß
Heino te Laak
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