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21.09.99 -- Ralf K. Buschner

Re: Tierschutzheim














Hallo Heino, Letzteres ist natuerlich richtig, ersteres nur aeusserst bedingt. Ein Haendler wird natuerlich immer versuchen, Profit zu erzielen, wenn er mit dem Handel seinen Lebensunterhalt bestreitet. Wenn ich dagegen Teile meiner Bastelstube an andere Bastler verkaufe, und das nicht gewinnabwerfend, sondern eben 'zum symbolischen Preis', dann habe ich trotzdem einen Verkauf getaetigt. Auch wenn dieser mir keinen Profit, sondern lediglich Platz fuer andere Geraetschaften gebracht hat. :-) Na gut: Nach diesen Vertraegen bleibt also das Tierheim Eigentuemer des Tieres? Frage 1) Auf welche Art erlangte das Tierheim Eigentumsrechte an dem Tier? Frage 2) Wenn ich als Interessent am Tier keine Eigentumsrechte erwerben kann, wofuer bezahle ich dann eigentlich? Immerhin verbleibt das Tier ja im Eigentum des Tierheims. Etwa, damit es nicht lohnt, das Tier an ein Labor zu verkaufen? Das Eigentum des Tierheims? Wie kann ich fremdes Eigentum verkaufen? Einfach so? Was passiert, wenn ich das Tier letztlich doch ans Labor verkaufe? Was ist eigentlich fuer mich als Nicht-Eigentuemer anders? Und warum kann ich kein Eigentum erwerben? Richtig. Aber der muss nicht notwendigerweise mit den (noch) Interessenten 'verhandeln'. Also anders: Wir haben im Laden paar erstklassige Lageristen, auf die ich mich verlassen kann etc. pp. Aber diese auf die Kunden loslassen? Nie und nimmer... Jedenfalls nicht, wenn mir an dem Kunden gelegen ist. Du siehst die Probleme? :-) Ohje. Du weisst ja: 3 Juristen, 4 Meinungen. Und nicht alle Juristen werden sich an ihren Berufsethos halten, sofern sie sowas ueberhaupt haben...genausowenig wie andere Berufsgruppen. Dass ich selbst die Kriterien definieren kann, unter denen ich das Tier halte. Dabei bin ich selbstverstaendlich ans Tierschutzgesetz gebunden, aber ich muss mir eben nicht von (teilweise) selbsternannten Fachleuten vorschreiben lassen, dass beispielsweise der Hund kein Trockenfutter bekommen darf und dergleichen Schwachsinn mehr, dessen Einhaltung dann auch noch kontrolliert wird. Was ist denn z.B., wenn das TH als Bedingung einen Garten nennt, damit der Hund Auslauf hat (wobei wir doch wohl alle wissen, dass das reine Vorhandensein eines Gartens noch lang nicht bedeutet, dass Hund sich in diesem auch tatsaechlich bewegt, anstatt auf der faulen Haut zu liegen), nun steht aber ein Umzug ins Haus, nach dem ich in einer Stadtwohnung ohne Garten lebe. Was nun? Muss ich den Hund wieder abgeben? Womoeglich liegt die Wohnung nicht mehr in Bayern, sondern in Schleswig-Holstein, so dass eine evtl. Kontrolle in Frage gestellt waere? Fuer manchen Interessenten spielt der Preis tatsaechlich eine Rolle. Ich habe z.B. fuer meinen Hund einen ganzen Monatslohn auf den Tisch geblaettert, da muss doch die Frage nach dem wieviel erlaubt sein, oder? Darauf werde ich getrennt was schreiben. Ich beziehe mich darauf, wie Volker es 'Trottel' nennt, was in manchen TH aus manchen Interessenten gemacht wird und du nun Volker in den Mund legst, er wuerde Interessenten als Trottel betrachten. Ich glaube, der Unterschied ist erkennbar, Heino. cu, Ralf
Thema: Tierschutzheim


 
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