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Ich weiß zwar nicht ob ich Dich richtig verstanden habe aber in meinen
Tierabgabevertrag steht drin :
§1
Es besteht darüber einigkeit , daß der übernehmer das eigentum an dem
übernommenen Tier erst nach ablauf eines halben jahres nach vetragsschluß ,
frühestens - bei fundtieren- nach ablauf eines halben jahres seit
fundanzeige erwirbt und in diesem fall auch nur dann , wenn bis dahin kein
eigentümer oder sonstiger empfangsberechtigter rechte auf das tier geltend
gemacht hat. in diesem fall hat der Übernehmer das tier dem eigentümer oder
empfangsberechtigten herauszugeben, wenn dieser es verlangt. wird das tier
vom eigentümer oder sonstigen empfangsberechtigten nicht herausverlangt
oder macht der tierschutzverein von deinen in §6 bezeichneten Rechten
innerhalb der vereinbarten frist keinen gebrauch, so geht das eigentum an
dem Tier mit ablauf eines halben jahres seit vertragsschluß an den
übernehmer über.
......
Kurz um , ich habe meinen Hund erworben .Die argwöhnisch beäugte
Aussenstelle war ich dann höchstens in den ersten 6 monaten.
Die Sache mit der Kontrolle find ich übrigens richtig , falls du das
meinst.
kann auch sein das ich dich falsch verstanden habe.
Gruß sandra