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21.09.99 -- Sandra Thölen

Re: Trottel-keine Trottel














» Ich weiß zwar nicht ob ich Dich richtig verstanden habe aber in meinen Tierabgabevertrag steht drin : §1 Es besteht darüber einigkeit , daß der übernehmer das eigentum an dem übernommenen Tier erst nach ablauf eines halben jahres nach vetragsschluß , frühestens - bei fundtieren- nach ablauf eines halben jahres seit fundanzeige erwirbt und in diesem fall auch nur dann , wenn bis dahin kein eigentümer oder sonstiger empfangsberechtigter rechte auf das tier geltend gemacht hat. in diesem fall hat der Übernehmer das tier dem eigentümer oder empfangsberechtigten herauszugeben, wenn dieser es verlangt. wird das tier vom eigentümer oder sonstigen empfangsberechtigten nicht herausverlangt oder macht der tierschutzverein von deinen in §6 bezeichneten Rechten innerhalb der vereinbarten frist keinen gebrauch, so geht das eigentum an dem Tier mit ablauf eines halben jahres seit vertragsschluß an den übernehmer über. ......
Kurz um , ich habe meinen Hund erworben .Die argwöhnisch beäugte Aussenstelle war ich dann höchstens in den ersten 6 monaten. Die Sache mit der Kontrolle find ich übrigens richtig , falls du das meinst. kann auch sein das ich dich falsch verstanden habe. Gruß sandra
Thema: Tierschutzheim


 
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