Hallo Volker!
Am Sun, 19 Sep 1999 20:11:09 +0100, schrieb
volker.greulich@libertysurf.fr (Volker Greulich) :
Ohne, daß ich nun über die inhaltliche Aussage Deiner Signatur
diskutieren möchte glaube ich, daß die Bezeichnung 'Tierheimkunden'
irreführend ist.
Der Begriff Kunde assoziiert einen Kauf. Mir bekannte Schutzverträge
regeln jedoch das Eigentumsverhältnis (Tierheim oder
Tierschutzorganisation) und das Besitzverhältnis (Tierhalter/in) auf
Lebzeiten der Tiere. Entgegen einem Kaufvertrag finden sich in den
Schutzverträgen z.B. auch keine Garantiezusagen.
Möglicherweise wäre hier ein anderer Begriff als Tierheimkunde
treffender. Dies als kleine Anregung und ganz 'ohne böse
Hintergedanken' :-))
Tschüß
Heino te Laak