Moin,
mir ist zu Ohren gekommen, daß seit einiger Zeit in Hessen eine
Verordnung gilt, nachder das Ordnungsamt nach einer Beschwerde ohne
Prüfung jeglichen Sachverhalts einen Hund als gefährlich (-» höhere
Steuern) einstufen sowie Leinen-/Maulkorbpflich auferlegen kann. Dann
muß der Hundehalter dagegen Einspruch einlegen.
Dies würde doch bedeuten, daß einem Denunziantentum Tür und Tor
geöffnen wäre, denn so könnte jeder seinem mißliebigem Nachbarn Ärger
bereiten so in der Art 'Der Hund vom Nachbarn hat mich angeknurrt und
wäre fast auf mich los'.
Zudem, es handelt sich allerdings nicht ums Strafrecht, wäre hier der
Fall, daß jemand begründen muß, wieso sein Hund etwas nicht gemacht
bzw. nicht gefährlich ist.
Stimmt dies so und gibt es dazu schon irgendwelche
Kommentare/Beschlüsse/Urteile?
__ _
\ \_ public Key auf der Homepage
http://homepages.allcon.com/~thies