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12.09.99 -- HGMTPTC

Gerade gelesen: Hundehaltung widerrufen














'Ein Vermieter kann die Genehmigung zur Hundehaltung widerrufen. Er kann sogar die Abschaffung des Hundes verlangen, wenn es durch das Tier zu erheblichen Störungen im Mietshaus kommt, entschied das Landgericht Hamburg. Die Richter hatten dem Vermieter und den Nachbarn im Haus Recht gegeben, die sich über erhebliche Belästigungen und Beeinträchtigungen durch einen im Mietshaus gehaltenen Dobermann beschwert hatten. Die Nachbarn trauten sich aus Angst vor dem Dobermann kaum noch aus ihrer Wohnung. Grösse, Statur und Temperament des Hundes und regelmässige An- und Verbellen bestärken diese Furcht. Hinzu kam, dass der Hund nicht immer angeleint war. (Akt: 333 S 151/98)'. Zitiert aus Wetzlarer neue Zeitung und kommentarlos in die NG gestellt. Viele Grüsse Hans-Georg http://members.aol.com/HGMTPTC/index.html Produktinformationen auf der Homepage! PRIMAROMA - DAS BESTE, WAS SIE RIECHEN KOENNEN!
  12.9.99Gerade gelesen: Hundehaltung widerrufen     
  6.3.00RE: 1 Jan Szybalski  
  7.3.00RE: 2 Susanna  


 
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