'Ein Vermieter kann die Genehmigung zur Hundehaltung widerrufen. Er kann sogar
die Abschaffung des Hundes verlangen, wenn es durch das Tier zu erheblichen
Störungen im Mietshaus kommt, entschied das Landgericht Hamburg. Die Richter
hatten dem Vermieter und den Nachbarn im Haus Recht gegeben, die sich über
erhebliche Belästigungen und Beeinträchtigungen durch einen im Mietshaus
gehaltenen Dobermann beschwert hatten. Die Nachbarn trauten sich aus Angst vor
dem Dobermann kaum noch aus ihrer Wohnung. Grösse, Statur und Temperament des
Hundes und regelmässige An- und Verbellen bestärken diese Furcht. Hinzu kam,
dass der Hund nicht immer angeleint war. (Akt: 333 S 151/98)'.
Zitiert aus Wetzlarer neue Zeitung und kommentarlos in die NG gestellt.
Viele Grüsse
Hans-Georg
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