On Thu, 09 Sep 1999 15:32:07 +0200, Heino te Laak
«te-Laak-Tracing@t-online.de» wrote:
Worin ansich doch kein Problem besteht.
Schön, wie Du wiedermal offens. bewusst unklare Angaben machst !
Um´s Dir zu erleichtern :
Sollten die Gärten direkt zu einem Haus gehören, hätten sich die
Jäger strafbar gemacht.
Sollten die Gärten unabhängig von einem Haus liegen, haben die
Jäger jederzeit das Recht diese zu betreten und zu bejagen. Dann
würde wenn sie dies heut nicht mehr tun jenes seine Ursache led.
in der Bequemlichkeit bzgl. Zaunübersteigen liegen.
Weil die Jäger professionell arbeiten, wird ein, den äusseren
Umständen entsprechender optimaler Zustand erhalten.
Glaube nicht, dass das bei Deinem substanzlosen und hetzenden
Schreiben jemanden verwundert.
Frank