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07.09.99 --
Wieland Schwinger
Re: Hunde vs. Fahrradfahrer
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Wenn es sich so zu getragen hat, dann handelt es sich anscheindend
wirklich
um einen durchgeknallten Radler!
.... aber ich wuerde doch sagen, dass die chancen fuer so eine Aktion
1:1000000 stehen... warum:
1) Ich personlich kenne keine Radweg (Kaum eine Fahrbahn!!) die 5 m
breit
ist
2) 40 km/h sind eine Patzen Geschwindigkeit, die man erst einmal in den
Beinen haben muss
3) ein Hund keinen 'winzigen' Schritt zur Seite tut. Kann mir nicht
vorstellen
dass ein Radler gern ueber einen Hund stuertzt ... den selbst ein Dackel
laesst
einen elegent vom Rad segeln
4) Es ja keine Hundehalter gibt, die ihre Hunde so unbeaufsichtigt
lassen ;-»
Ich gestehe zu, dass sich nicht alle Radler 'ordentlich' verhalten.
Meine Beobachtungen sind allerdings andere.
Klassischer Fall:
Weg fuer Fussganger und Radler. Altere Dame mit Spaniel. Radler aus dem
Sattel nahert sich mit ca. 10 km/h (Bremsbereit aus dem Sattel) und
moechte
vorbeifahren (da es sich um eine Engstelle handelt kann der Abstand
nicht
die 5 m betragen (leider). Der Hund klaefft ca. 1,5 bis 1 m von dem
Radler
entfernt. (GEFAHR, dass sich der Hund an Rad, Speichen oder Wadel
vergeht!
....hier verlasse ich mich einfach nicht auf die Regel 'Hunde die bellen
beissen
nicht'). Die nette aeltere Dame greift resulut in die Situation ein:
'Sei brav lass den armen Radfahrer in Ruhe (ruhiger Tonfall)' oder aber
auch 'des is eh a ganz a braver Hund' .. der Hund
verseht natuerlich diese intellektuelle Auseinandersetzung und laesst
vom
Radler ab.... oder war es doch so, dass sich der Radler in der Hoffnung
es
wird nix sein vorbeidrueckt?? :-!
Ich kenne die Rechtslage in DE zu wenig, aber in AUT gilt
Gefaehrdungshaftung
d.h. Verschuldensunabhaengig haftet der Hundehalter fuer Schaeden, die
durch seinen Hund verursacht werden. Jeder Hundehalter, der seinen Hund
frei
auf einer auch von Radfahrer zu benuetzenden Teil laufen laesst macht
sich
IMHO auf jeden Fall strafbar!
mvh
- Wieland -
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