'Wolfgang Roubik' «oe5wro@austro.net» meinte:
Nach welchem Gesetz denn? In D gibt es immer wieder (die falsche)
Argumentation es sei nach dem Tierschutzgesetz verboten.
Ich gehe mal davon aus das die meisten Geräte in D nach dem
Fernmeldegesetz verboten sind (keine Zulassung) und allenfalls
deswegen der Besitzer eines solchen Gerätes belangt werden kann. In
Österreich?
Grüße
Michael