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25.08.99 -- Michael Meier

Re: Teletakt - Alternativen














'Wolfgang Roubik' «oe5wro@austro.net» meinte: Nach welchem Gesetz denn? In D gibt es immer wieder (die falsche) Argumentation es sei nach dem Tierschutzgesetz verboten. Ich gehe mal davon aus das die meisten Geräte in D nach dem Fernmeldegesetz verboten sind (keine Zulassung) und allenfalls deswegen der Besitzer eines solchen Gerätes belangt werden kann. In Österreich? Grüße Michael
Thema: Teletakt


 
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