'Am Wed, 25 Aug 1999 08:08:35 GMT, schrieb michael-m@t-online.de
(Michael Meier)
Nach dem Tierschutzgesetz.
In D ist es nicht verboten. Es steht zumindest nicht im TSCHG.
Ich habe so ein Gerät in D gekauft. Das hat eine Fernmeldezulassung.
In Österreich ist es verboten so ein Gerät anzuwenden, außer man ist
Jäger oder Diensthundeführer.
Ich verstoße also gegen das Tierschutzgesetz, wenn ich es verwende.
Solange ich nicht gegen das TSCHG verstoße, wenn ich meine
Pferdekoppel mit einem Elektrozaun mit Weidzaungerät einzäune, sehe
ich nicht ein, daß die Verwendung eines Elektroreizgerätes, wie ich es
habe, verboten sein soll.
Servus Helmut