'Am Tue, 24 Aug 1999 21:29:09 +0200, schrieb 'Wolfgang Roubik'
«oe5wro@austro.net»
Ja, leider.
Interessant wäre es mal auf einen Musterprozess ankommen zu lassen. Da
könnte man das E-Gerät den (nicht verbotenen) Weidezaungeräten
gegenüberstellen. Da käme es vermutlich zu einer Aufhebung des
E-Geräteverbotes. Anderenfalls müßten die Weidezaungeräte ebenfalls
verboten werden. Man stelle sich mal den Aufschrei in der
Landwirtschaftskammer vor.
Servus Helmut