Michael Meier schrieb:
Ist nicht meine Interpretation.
Urteile liegen mir auch keine vor.
Ich habe aber offizielle
Mitteilungen von
Hundesportverbändern welche darauf
hinweisen und teilweise bei der
Benutzung sogar mit Ausschluß
drohen. Einige Satzungen enthalten
Ausschlußgründe: zb Verstoß gegen
das Tierschutzgesetz. usw.
Ausgenommen von dem Verbot der
Verwendung sind Diensthundeführende
Behörden und die Jäger.
|