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parion «parion@t-online.de» meinte:
Dort steht folgendes:
§ 3 Verbotsbestimmungen
Es ist verboten,
Abs. 11
ein Gerät zu verwenden, das durch direkte
Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres,
insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder
es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht
unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt,
soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen
Vorschriften zulässig ist.
Gibt es schon ein Urteil bezogen auf den Einsatz von TT? Mir nicht
bekannt. Was Du da schreibst ist *Deine* Interpretation?
Grüße
Michael
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