Anja Kahlert schrieb:
Verbot von Elektro - Reizgeräten
Gemäß § 3 Abs. 11 des
Tierschutzgesetzes in der Fassung
vom 25.5.1998 (BGBl. I S. 1105) ist
es verboten Elektro - Reizgeräte bei
der Ausbildung von Hunden
einzusetzen.
Hundeführer können im Falle einer
Anzeige, daß Elektro - Reizgeräte
zum Einsatz kommen mit einem Bußgeld
bis zu 50.000 DM belegt werden.
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