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Oder: Wer einen aggressiven Hund hat, muß mit progressiven
Schadenersatzkosten rechnen.
Zu teurer Tierarzt
Ein häufig sehr aggressiver Schäferhund verletzte einen wesentlich
kleineren Mischlingshund ohne besonderen Anlaß so schwer, daß der
kleine Vierbeiner über Monate behandelt werden mußte. Tierarztkosten
von 5507 DM entstanden, die der Halter des Schäferhundes für
unangemessen hielt und deshalb nicht bezahlen wollte. Das Amtsgericht
begrenzte die Erstattung der Heilungskosten auf 1000 DM. Dies
entspreche dem zehnfachen Wert des Tieres. Das Landgericht hielt eine
so schematische Begrenzung für unwirksam und sprach dem
Mischlingshundebesitzer den vollen Schadenersatz zu. Es sei nicht
statthaft, für solche Fälle eine Obergrenze pauschal festzulegen. Bei
größeren Heilungschancen könnten auch höhere Kosten aufgewendet
werden. (Landgericht Baden-Baden, Az. 1 S 54/98) jlp
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